HRB 591:Brandt Autocenter GmbH, Körbelitz, Lostauer Straße 3, 39175 Körbelitz.
Brandt Autocenter GmbH, Körbelitz, Lostauer Straße 3, 39175 Körbelitz. Von Amts wegen geändert: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt und geändert: Liquidator: Brandt, Eckhard, Möser OT Körbelitz, * ‒.‒.‒‒. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 27.05.2013 (Az.: 7 IN 74/09) nach Schlussverteilung aufgehoben worden. Allgemeine Vertretungsregelung und besondere Vertretungsbefugnis von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG als unrichtig gekennzeichnet.
Brandt Autocenter GmbH, Körbelitz, (Lostauer Straße 3, 39175 Körbelitz).Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
Brandt Autocenter GmbH, Körbelitz (Lostauer Straße 3, 39175 Körbelitz). von Amts wegen berichtigt: 205.000,00 EUR.
Brandt Autocenter GmbH, Körbelitz (Lostauer Straße 3, 39175 Körbelitz). Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 Euro auf 205.000,00 Euro zur Durchführung der Verschmelzung mit der Autodienst Brandt GmbH mit dem Sitz in Körbelitz und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 13 (Erbfolge), 10 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 16 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Brandt, Eckhard, Ing. f. Landtechnik, Körbelitz, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Autodienst Brandt GmbH mit dem Sitz in Körbelitz (Amtsgericht Stendal HRB 2754) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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