Braned Agency GmbH, Köln, Bonner Wall 122, 50677 Köln. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Braned Agency GmbH, Köln, Wilhelm-von-Capitaine-Straße 16, 50858 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bonner Wall 122, 50677 Köln. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Statt Geschäftsführer nunmehr Liquidator: Schmitter, Wilhelm, Köln, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Braned Agency GmbH, Köln (Wilhelm-von-Capitaine-Str. 16, 50858 Köln). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.05.2007 wirksam geworden.
Braned Agency GmbH, Köln (Wilhelm-von-Capitaine-Str. 16, 50858 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2007. Gegenstand: die Vermittlung von Waren, sowie der Im- und Export von Waren aller Art, soweit hierzu keine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist, insbesondere der Im- und Export von Möbeln und Inneneinrichtungsgegenständen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmitter, Wilhelm, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann unter der Firma Braned Agency e.K. in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 24811) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.03.2007. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.