Brauckmann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Gelsenkirchen (Uferstr. 55-61, 45881 Gelsenkirchen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heinrich Niemeier GmbH & Co. KG am 01.11.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Brauckmann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Gelsenkirchen (Uferstr. 55-61, 45881 Gelsenkirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2005 mit der Heinrich Niemeier GmbH & Co. KG mit Sitz in Diepholz (Amtsgericht Walsrode HRA 10014, vormals Amtsgericht Diepholz HRA 1020) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmendenRechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.