HRB 201071: Braun Bedachungen GmbH, Rinteln, Bauernbrink 4, 31737 Rinteln. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Braun, Andreas, Rinteln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Braun, Andreas, Rinteln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 201071: Braun Bedachungen GmbH, Rinteln, Bauernbrink 4, 31737 Rinteln. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 201071:Braun Bedachungen GmbH, Rinteln, Bauernbrink 4, 31737 Rinteln.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.11.2014 wirksam geworden.
HRB 201071:Braun Bedachungen GmbH, Rinteln, Bauernbrink 4, 31737 Rinteln.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2014. Geschäftsanschrift: Bauernbrink 4, 31737 Rinteln. Gegenstand: Die Durchführung von Dachdeckerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Herstellung und Reparatur von Dachstühlen nebst allen damit verbundenen Geschäften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Braun, Andreas, Rinteln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Andreas Braun, Rinteln, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma Andreas Braun Bedachungen e.Kfm. mit Sitz in Rinteln (Amtsgericht Stadthagen HRA 200403) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.