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Braun Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Feldkirchen-Westerham (HRB 27802)

Firmendaten

Anschrift
Glonner Str. 2
83620 Feldkirchen-Westerham
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2019
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 27802
Amtsgericht: Traunstein
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Braun Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus Feldkirchen-Westerham ist im Handelsregister Traunstein unter der Nummer HRB 27802 verzeichnet. Nach der Gründung am 13.02.2019 hat die Braun Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs.3 StBerG und die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten im wirtschaftsprüfenden, steuer- und wirtschaftsberatenden Beruf gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs.4 WPO. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 Nr.1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 43a Abs.3 Nr.1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassungen muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein. Es dürfen auch Zweigniederlassungen, die auf steuerberatende Tätigkeiten oder Wirtschaftsprüfung beschränkt sind, errichtet werden. Die eingeschränkte Tätigkeit der Zweigniederlassung ist entsprechend den berufsrechtlichen Vorschriften kundzumachen. Leiter einer Zweigniederlassung, die ausschließlich auf dem Gebiet Steuerberatung tätig ist, muss ein Steuerberater sein. Leiter einer Zweigniederlassung, die ausschließlich auf dem Gebiet Wirtschaftsprüfung tätig ist, muss ein Wirtschaftsprüfer sein. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, Beteiligungen jedweder Art an anderen Gesellschaften oder Unternehmen einzugehen oder zu erwerben, soweit die Beteiligung nicht unter § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBG fällt.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Braun Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 02.04.2019
Neueintragung

HRB 27802: Braun Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Feldkirchen-Westerham, Glonner Str. 2, 83620 Feldkirchen-Westerham. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2019 mit Nachtrag vom 22.03.2019. Geschäftsanschrift: Glonner Str. 2, 83620 Feldkirchen-Westerham. Gegenstand des Unternehmens: 1. Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs.3 StBerG und die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten im wirtschaftsprüfenden, steuer- und wirtschaftsberatenden Beruf gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs.4 WPO. 2. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs.4 Nr.1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 43a Abs.3 Nr.1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 3. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassungen muss ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein. Es dürfen auch Zweigniederlassungen, die auf steuerberatende Tätigkeiten oder Wirtschaftsprüfung beschränkt sind, errichtet werden. Die eingeschränkte Tätigkeit der Zweigniederlassung ist entsprechend den berufsrechtlichen Vorschriften kundzumachen. Leiter einer Zweigniederlassung, die ausschließlich auf dem Gebiet Steuerberatung tätig ist, muss ein Steuerberater sein. Leiter einer Zweigniederlassung, die ausschließlich auf dem Gebiet Wirtschaftsprüfung tätig ist, muss ein Wirtschaftsprüfer sein. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, Beteiligungen jedweder Art an anderen Gesellschaften oder Unternehmen einzugehen oder zu erwerben, soweit die Beteiligung nicht unter § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBG fällt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Braun, Michael, Feldkirchen-Westerham, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

02.04.2019
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Braun
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 01.04.2019