HRB 205719: Braunschweiger Hof GmbH, Bad Bodenteich, Neustädter Straße 2, 29389 Bad Bodenteich. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Rathje, Carsten, Uelzen, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Liquidator: Rathje, Susanne, Uelzen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 205719:Braunschweiger Hof GmbH, Bad Bodenteich, Neustädter Straße 2, 29389 Bad Bodenteich.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2015. Geschäftsanschrift: Neustädter Straße 2, 29389 Bad Bodenteich. Gegenstand: der Betrieb eines Hotels oder eines Restaurants. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rathje, Carsten, Uelzen, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Rathje, Susanne, Uelzen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Braunschweiger Hof OHG, Bad Bodenteich (Amtsgericht Lüneburg HRA 202151) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.03.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.