HRB 5004: Braunschweiger Netz GmbH, Braunschweig, Taubenstraße 7, 38106 Braunschweig. Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch die Einfügung der neuen §§ 9a (Netzbeirat- Mitglieder und Amtszeit) und 9b (Netzbeirat - Funktion und Geschäftsordnung) beschlossen.
HRB 5004: Braunschweiger Netz GmbH, Braunschweig, Taubenstraße 7, 38106 Braunschweig. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2020 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 14415) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Außerdem wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages iin § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgestandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Das Betreiben und Unterhalten von Infrastrukturnetzen für die Ver- und Entsorgung jedweder Art sowie die Vornahme aller damit verbundenen Aufgaben einschließlich Serviceleistungen. Ferner sind vorratswirtschaftliche Tätigkeiten sowie sonstige technische und kaufmännische Dienste Unternehmensgegenstand. 270.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.12.2020 einen Teil des Vermögens der Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 14415), nämlich die Organisationseinheiten "Dienstleistungen" und Vorratswirtschaft" sowie die damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeitsbereiche mit allen Aktiva und Passiva, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers zeitgleich eingetragen und damit wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Braunschweiger Netz GmbH, Braunschweig, Taubenstraße 7, 38106 Braunschweig. Der mit der Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG, Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 14415) am 05.09.2007 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Änderungsvereinbarung vom 10.12.2013 in § 2 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2013 hat der Änderung zugestimmt.