Braunwarth Katz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamburg (Bergstr. 28, 20095 Hamburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.01.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Braunwarth, Andreas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, übertragen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
20095 Hamburg
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Amtsgericht: Hamburg
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