HRB 103420: Brautmoden Haupt GmbH, Hamburg, Königstraße 26, 22767 Hamburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 103420: Brautmoden Haupt GmbH, Hamburg, Königstraße 26, 22767 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 382/15) vom 02.11.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführerin ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Brautmoden Haupt GmbH, Hamburg, Königstraße 26, 22767 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Königstraße 26, 22767 Hamburg.
Brautmoden Haupt GmbH, Hamburg (Speersort 1, 20095 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2007 mit Änderung vom 08.10.2007. Gegenstand: der Einzelhandel mit Textilien, insbesondere mit Hochzeits- und Abendmode. Ebenfalls Gegenstand des Unternehmens ist der Textilverleih. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Haupt, Claudia, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Haupt, Claudia, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Brautmoden Haupt e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 106693) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 07.08.2007. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.12.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.