PR 4831: Rausch und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB, Essen (Im Teelbruch 122, 45219 Essen). Neuer Name: Brecklinghaus Rausch Steuerberatungsgesellschaft PartG mbB. Eingetreten als Partner: Brecklinghaus, Anton Bernhard Josef, Steuerberater, Essen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Name der Partnerschaft ist geändert.
HRB 8711: RuP Steuerberatungsgesellschaft mbH, Essen, Heinrich-Held-Str. 33, 45133 Essen. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Essen PR 4831) am 14.12.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PR 4831: Rausch und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB, Essen (Im Teelbruch 122, 45219 Essen). Partnerschaft. Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Rausch, Ernst Johann, Steuerberater, Duisburg, * ‒.‒.‒‒; Rausch, Heike, Steuerberaterin, Essen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RuP Steuerberatungsgesellschaft mbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 8711) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.11.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8711: RuP Steuerberatungsgesellschaft mbH, Essen, Heinrich-Held-Str. 33, 45133 Essen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.11.2020 im Wege des Formwechsels in die Rausch und Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB mit Sitz in Essen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.