Brehm Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heusenstamm, (Am Lindenbaum 10, 63150 Heusenstamm).Die Verschmelzung wurde am 01.07.2010 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma eingetragen (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 41468).
Brehm Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heusenstamm, (Am Lindenbaum 10, 63150 Heusenstamm).Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2009 mit Nachtrag vom 12.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom jeweils selben Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma "Parfümerie Brehm e.K." mit Niederlassung in Heusenstamm auftretenden Kaufmann Hugo Brehm, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.