Breitenstein Metallbau GmbH, Hemer, Hönnetalstraße 181, 58675 Hemer. Änderung zur Geschäftsanschrift: Sonnenblumenallee 10, 58675 Hemer.
Breitenstein Metallbau GmbH, Hemer, Hönnetalstraße 181, 58675 Hemer. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.09.2011 wirksam geworden.
Breitenstein Metallbau GmbH, Hemer, Hönnetalstraße 181, 58675 Hemer. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2011. Geschäftsanschrift: Hönnetalstraße 181, 58675 Hemer. Gegenstand: Der Vertrieb von Metallkonstruktionen aller Art und die Durchführung von Reparaturen sowie die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehender im metallverarbeitenden Bereich anfallenden Dienstleistungen und artverwandter Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Breitenstein, Stefan, Hemer, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Breitenstein, Birgit, Hemer, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der Breitenstein Metallbau e. K. mit Sitz in Hemer (Amtsgericht Iserlohn HRA 4619 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2011. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.