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a)
Bremen Centre for Democratic
Research (Bre.De.Re) gGmbH
b)
Bremen
Geschäftsanschrift:
Am Wall 140, 28195 Bremen
c)
(1) Die Gesellschaft ver-
folgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützi-
ge Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts ,,Steuerbegünstigte
Zwecke'' der Abgabenordnung
(§§ 51 ff. AO).
(2) Die Zwecke der Gesell-
schaft sind:
a. die Förderung von Wissen-
schaft und Forschung;
b. die Förderung von Bildung
und Erziehung;
c. die Förderung internatio-
naler Gesinnung, der Tole-
ranz auf allen Gebieten der
Kultur und des Völkerver-
ständigungsgedankens; mit
dem Fokus auf der Entste-
hung, der Geschichte und der
Fortentwicklung des demo-
kratischen Staatswesens so-
wie von liberalen Werten und
allgemeinen Freiheitsrech-
ten, vor allem in Südafri-
ka, aber auch in entstehen-
den, bedrohten und gefestig-
ten Demokratien im Allgemei-
nen.
(3) Die Zwecke werden insbe-
sondere verwirklicht durch
a. die Erstellung, Produk-
tion und Publikation von öf-
fentlich zugänglichen Medien
(Printmedien, eBooks, etc.);
b. die Vorbereitung, Organi-
sation und Durchführung von
öffentlichen Vorträgen, öf-
fentlichen Debatten und ähn-
lichen Veranstaltungen;
c. die Organisation und
Durchführung wissenschaft-
licher Studien und Untersu-
chungen, vor allem verglei-
chender Studien in Bezug auf
verschiedene Länder und Kul-
turen;
d. die Beschaffung und Wei-
terleitung von Mitteln gem.
§ 58 Nr. 1 AO zur Förderung
der in § 2 Absatz 2 genann-
ten Zwecke durch eine andere
Körperschaft oder durch ei-
ne Körperschaft des öffent-
lichen Rechts.
(4) Soweit die Gesellschaft
nicht im Wege der Mittel-
weitergabe gemäß § 58 Nr.
1 AO tätig wird, kann sie
ihre Aufgaben selbst oder
durch Hilfspersonen i. S. d.
§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO ver-
wirklichen. Die Gesellschaft
kann zur Verwirklichung des
Gesellschaftszwecks auch
Zweckbetriebe unterhalten.
(5) Gegenstand der Gesell-
schaft ist es die Erkennt-
nisgewinnung, Bildung und
Forschung in den Bereichen
Demokratie, sowie im Bereich
liberaler Werte und allge-
meiner Freiheitsrechte vor-
anzutreiben und hierbei ei-
nen besonderen Fokus auf die
Situation in Südafrika im
Vergleich zu anderen Ländern
und Kulturen zu legen.
(6) Die Gesellschaft darf
Mitgliedschaften in Dachor-
ganisationen und Fachverbän-
den erwerben. |
25.000 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer be-
stellt, so vertritt er die Ge-
sellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird
die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann
erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von
dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen, befreit
werden.
b)
Geschäftsführer:
1.
Dr. Myburgh, James,
* ‒.‒.‒‒, Bremen
mit der Befugnis die Gesell-
schaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäf-
te mit sich selbst oder als
Vertreter Dritter abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Gesellschaftsvertrag vom:
29.04.2024 |
a)
30.05.2024
Kracke |