HRB 4396 HB: Bremer Straßenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Hemelinger Hafendamm 22, 28309 Bremen. Gegenstand: Die Beteiligung und Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften, insbesondere der F. Winkler GmbH & Co. KG Bauunternehmen, die den Straßen-, Kanal- und Betonbau und damit im Zusammenhang stehende Geschäfte zum Gegenstand hat. Prokura: Änderung zu Nr. 1: Wohnort geändert; Morgenstern, Theda, geb. Schrader, * ‒.‒.‒‒, Sottrum; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Änderung zu Nr. 3: Bräuning, Frank; Einzelprokura; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.05.2017 wurde der Gegenstand des Unternehmens und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 2 geändert.
HRB 4396 HB: Bremer Straßenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Hemelinger Hafendamm 22, 28309 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: Jäger, Heinz.
Bremer Straßenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Hemelinger Hafendamm 22, 28309 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: Steenblock, Frank. Geschäftsführer: Keller, Lars, * ‒.‒.‒‒, Langwedel. Prokura: Bräuning, Frank, * ‒.‒.‒‒, Lilienthal/Worpswede; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen..
Bremer Straßenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen, Hemelinger Hafendamm 22, 28309 Bremen. Geschäftsanschrift: Hemelinger Hafendamm 22, 28309 Bremen..
Bremer Straßenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, BremenStraßburger Str. 23, 28211 Bremen. Geschäftsanschrift: Straßburger Str. 23, 28211 Bremen. Prokura: Klein, Matthias, * ‒.‒.‒‒, Schwanewede; gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Wolfgang Heineking Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven HRB 1416 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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