Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
4 |
b)
Geschäftsanschrift:
Anne-Conway-Straße 1, 28359
Bremen |
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a)
16.01.2024
Schiffers |
HRB 33477 HB: Bremer Weinkolleg GmbH, Bremen, Anne-Conway-Straße 4, 28359 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Duckwitz, Jan; Änderung zu Nr. 2: Wohnortänderung; Geschäftsführer: Knickenberg, Rudolf, * ‒.‒.‒‒, Horhausen; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 33477 HB: Bremer Weinkolleg GmbH, Bremen, Anne-Conway-Straße 4, 28359 Bremen. Vorstand: Geschäftsführer: Wimmer, Maria-Anna, * ‒.‒.‒‒, Bonn; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 33477 HB: Bremer Weinkolleg GmbH, Bremen, Anne-Conway-Straße 4, 28359 Bremen. Bremer Weinkolleg GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Anne-Conway-Straße 4, 28359 Bremen; Gegenstand: Der Handel und das Versandgeschäft mit ausgewählten Weinen, Schaumweinen und Spirituosen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Duckwitz, Jan, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Knickenberg, Rudolf, * ‒.‒.‒‒, Thalhausen; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.03.2018; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bremer Weinkolleg GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 27861 HB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 12.03.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 27861 HB: Bremer Weinkolleg GmbH & Co. KG, Bremen, Anne-Conway-Straße 4, 28359 Bremen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Bremer Weinkolleg GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 33477 HB) beschlossen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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