HRB 160201: Brennerei Weißenfeld GmbH, Weißenfeld, Landkreis Ebersberg, Feldkirchener Str. 17, 85622 Weißenfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2016 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Vaterstetten, Landkreis Ebersberg. Geschäftsanschrift: Feldkirchener Straße 15, 85622 Weißenfeld. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Verwaltung und Vermietung von Immobilien.
Brennerei Weißenfeld GmbH, Weißenfeld, Landkreis Ebersberg, Feldkirchener Str. 17, 85622 Weißenfeld.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Festl, Ernst Balthasar, Weißenfeld, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Festl, Ernst, Weißenfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Brennerei Weißenfeld GmbH, Weißenfeld, Landkreis Ebersberg, Feldkirchener Str. 17, 85622 Weißenfeld.Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2009 hat die Änderung des § 8 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Feldkirchener Str. 17, 85622 Weißenfeld.
Brennerei Weißenfeld GmbH, Weißenfeld (Feldkirchener Str. 17, 85622 Weißenfeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.10.2005. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Brennerei. Stammkapital: 44.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Festl, Ernst Balthasar, Weißenfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Brennereigenossenschaft Weißenfeld eG mit dem Sitz in Weißenfeld (Amtsgericht München GnR 1869). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.