GnR 1497:Brennereigenossenschaft Hergolding eG, Hergolding, Landkreis Ebersberg (Parsdorfer Straße 27, 85599 Hergolding). Der Formwechsel wurde am 10.03.2015 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 217240).
GnR 1497:Brennereigenossenschaft Hergolding eG, Hergolding, Landkreis Ebersberg (Parsdorfer Straße 27, 85599 Hergolding). Die Generalversammlung vom 11.12.2014 hat die formwechselnde Umwandlung der Genossenschaft in die "Ehemalige Brennerei Hergolding GmbH" mit dem Sitz in Vaterstetten beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung im Register am Sitz des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Brennereigenossenschaft Hergolding eG, Hergolding, Landkreis Ebersberg (Parsdorfer Straße 21, 85599 Hergolding). Die Generalversammlung vom 08.01.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: §§ 2 (Zweck und Gegenstand) und 40 (Nachschusspflicht). Der Geschäftsanteil wurde herabgesetzt. Nun: Keine Nachschusspflicht. Gegenstand geändert, nun: Betrieb einer landwirtschaftlichen Brennerei auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr zur Verwertung der von den Mitgliedern angelieferten Kartoffeln und sonstigen zum Abbrennen in den landwirtschaftlichen Brennereien jeweils zugelassenen Rohstoffe. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.