HRB 38972: Brennstoffe Rüdiger GmbH, Dippoldiswalde, Am Hofbusch 6, 01744 Dippoldiswalde. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rüdiger, Gernot, Dippoldiswalde, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Rüdiger, Gernot, Dippoldiswalde, * ‒.‒.‒‒; Welde, Matthias, Klingenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 38972: Brennstoffe Rüdiger GmbH, Dippoldiswalde, Am Hofbusch 6, 01744 Dippoldiswalde. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Am Hofbusch 6, 01744 Dippoldiswalde. Gegenstand des Unternehmens: Mineralölhandel, Handel mit Energieträgern und Baustoffen, Tankanlagenbau und Tankanlagenreinigung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rüdiger, Gernot, Dippoldiswalde, * ‒.‒.‒‒; Rüdiger, Tina, Klingenberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Gernot Rüdiger e.K. mit dem Sitz in Dippoldiswalde (Amtsgericht Dresden HRA 10686) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 05.06.2019.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Spaltung","Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung")