HRA 9724: Breuer OHG, Rüdesheim am Rhein, Geisenheimer Straße 9, 65385 Rüdesheim am Rhein. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Breuer, Marlene, Rüdesheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒.
Breuer OHG, Rüdesheim am Rhein, Geisenheimer Straße 9, 65385 Rüdesheim am Rhein. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Breuer, Marlene, Rüdesheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒; Breuer, Theresa, Rüdesheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Breuer OHG, Rüdesheim am Rhein, Geisenheimer Straße 9, 65385 Rüdesheim am Rhein. (ist der Betrieb eines Weinguts und der Handel mit Weinerzeugnissen. ). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Geisenheimer Straße 9, 65385 Rüdesheim am Rhein. Allgemeine Vertretungsregelung: Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafterin: Breuer, Marlene, Rüdesheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒; Breuer, Theresa, Rüdesheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafterin: Breuer, Marcia, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen.
Breuer oHG, Rüdesheim am Rhein, Geisenheimer Str. 9, 65385 Rüdesheim am Rhein. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
Breuer oHG, Rüdesheim am Rhein, Geisenheimer Str. 9, 65385 Rüdesheim am Rhein. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Geisenheimer Str. 9, 65385 Rüdesheim am Rhein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Rüdesheimer Schloss Gastronomie - Breuer oHG mit Sitz in Rüdesheim am Rhein (Amtsgericht Wiesbaden HRA 7330) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.