HRA 201279: Breustedt UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Salzgitter, Jacobistr. 24, 38259 Salzgitter. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 201279: Breustedt UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Salzgitter, Jacobistr. 24, 38259 Salzgitter. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Lämmerzahl, Dieter, Salzgitter, * ‒.‒.‒‒.
Breustedt UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Salzgitter, Jacobistr. 24, 38259 Salzgitter. (Herstellung und Vertrieb von Maschinen, Verwaltung und Verpachtung von Grundbesitz.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Jacobistr. 24, 38259 Salzgitter. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Bestellt als persönlich haftender Gesellschafter: Lämmerzahl UG (haftungsbeschränkt), Salzgitter (Amtsgericht Braunschweig HRB 203746), befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft handelt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Breustedt & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Goslar (HRB 110007) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.