HRB 5728: Bridgestone Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Justus-von-Liebig-Straße 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bridgestone Europe NV / SA mit Sitz in Zaventem/Belgien (belgisches Unternehmensregister, 0441.192.820) am 01.07.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5728: Bridgestone Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Justus-von-Liebig-Straße 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 18.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bridgestone Europe NV / SA mit Sitz in Zaventem/Belgien (belgisches Unternehmensregister, 0441.192.820) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5728: Bridgestone Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Justus-von-Liebig-Straße 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Classen, Torsten, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒; Seibert, Ute, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5728: Bridgestone Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Justus-von-Liebig-Straße 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Bridgestone Europe NV/SA eingereicht worden. Gemäß § 122d UmwG werden folgende Angaben bekanntgemacht: 1) An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt: a) Als übertragende Gesellschaft die Bridgestone Deutschland GmbH, eine nach deutschem Recht gegründete und existierende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland und Geschäftsadresse Justus-von-Liebig-Straße 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland. b) Als übernehmende Gesellschaft die Bridgestone Europe NV/SA, eine nach belgischem Recht gegründete und existierende Aktiengesellschaft mit Sitz in Zaventem, Belgien und mit Geschäftsadresse Kleine Kloosterstraat 10, 1932 Zaventem, Belgien. 2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: a) Die Bridgestone Deutschland GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe unter HRB 5728 eingetragen. b) Die Bridgestone Europe NV/SA ist in der Zentralen Datenbank der Unternehmen von Brüssel unter der Nr. 0441.192.820 eingetragen, mit der Adresse Kleine Kloosterstraat 10, 1932 Zaventem, Belgien. 3. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter: a) Da die übertragende Gesellschaft Bridgestone Deutschland GmbH eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der übernehmenden Gesellschaft Bridgestone Europe NV/SA ist, sind weder bei der übertragenden noch bei der übernehmenden Gesellschaft außenstehende Minderheitsgesellschafter vorhanden. Daher finden die deutschen Schutzvorschriften keine Anwendung. Gleiches gilt auch für die belgischen Schutzvorschriften. b) Die Rechte der Gläubiger der Bridgestone Deutschland GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung ergeben sich aus § 122j UmwG. Nach dieser Bestimmung ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, vorausgesetzt sie melden ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan vom Handelsregister bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe schriftlich an und machen glaubhaft, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Zu diesem Zweck muss die Rechtsbeziehung, auf der die Forderung beruht, so beschrieben werden, dass die entsprechende Forderung bestimmt werden kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Schuldner des Anspruchs ist die Bridgestone Deutschland GmbH. In Bezug auf die Forderungen von Gläubigern ist es irrelevant, ob diese Forderungen auf einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage beruhen. Der Inhalt einer Forderung ist nur insofern von Bedeutung, als die Forderung einen Vermögenswert darstellen muss. Aus diesem Grund muss die zu sichernde Forderung nicht unbedingt ein direkter Anspruch auf Zahlung sein. Die Notwendigkeit der Sicherheitsleistung besteht z. B. auch bei einem Anspruch auf Lieferung körperlicher Gegenstände oder auf Erbringung von Leistungen im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch, der in der Zukunft aus diesem Anspruch entstehen kann. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Bridgestone Deutschland GmbH unter folgender Anschrift geltend zu machen: Bridgestone Deutschland GmbH, Justus-von-Liebig-Straße 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland. c) Die Rechte der Gläubiger der Bridgestone Europe NV/SA im Zusammenhang mit der Verschmelzung sind wie folgt: Innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in den Anhängen zum belgischen Amtsblatt bekannt gemacht worden ist, können die Gläubiger jeder der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Ansprüche vor der Veröffentlichung entstanden, aber noch nicht fällig sind, Sicherheitsleitungen verlangen. Bridgestone Europe NV/SA, der der Anspruch zugeordnet ist, und -in solch einem Fall - die aufgelöste Gesellschaft können einen solchen Anspruch jeweils widerlegen, indem sie den Anspruch nach Abzug eines Abschlags wertmäßig erfüllen. Die Rechte der Gläubiger sowie die Forderungen, für die Sicherheit zu leisten sind, sollen unmittelbar gegen die Bridgestone Europe NV/SA unter dieser Adresse geltend gemacht werden: Bridgestone Europe NV/SA, Kleine Kloosterstraat 10, 1932 Zaventem, Belgien. 4. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der Bridgestone Deutschland GmbH, Justus-von-Liebig-Straße 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland und bei der Bridgestone Europe NV/SA, Kleine Kloosterstraat 10, 1932 Zaventem, Belgien.
HRB 5728: Bridgestone Deutschland GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Justus-von-Liebig-Straße 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Geändert, nun: Geschäftsführer: Niegsch, Andreas, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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