HRB 115257: Brief-Zustell Verwaltungs GmbH, Barleben, Verlagstr. 1, 39179 Barleben. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Brief-Zustell Verwaltungs GmbH, Barleben, Verlagstr. 1, 39179 Barleben. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Lange, Klaus, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
BZS Brief-Zustell-Service Verwaltungs GmbH, Barleben, wohin der Sitz von München verlegt ist, (Verlagsstr. 1, 39179 Barleben).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Brief-Zustell Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Barleben (Amtsgericht Stendal HRB 115257) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am 01.10.2010 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und damit wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Brief-Zustell Verwaltungs GmbH, Barleben, Verlagstr. 1, 39179 Barleben.Geschäftsanschrift: Verlagstr. 1, 39179 Barleben. Die Brief-Zustell-Service Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Barleben (Amtsgericht Stendal HRB 115285) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Brief-Zustell Verwaltungs GmbH, Barleben (Verlagstr. 1, 39179 Barleben). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nottmeier, Marcus, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen