Briefbote Südwest GmbH, Oberndorf am Neckar, Kirchtorstr. 14, 78727 Oberndorf am Neckar. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 03.08.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Briefbote Südwest GmbH, Oberndorf am Neckar, Kirchtorstr. 14, 78727 Oberndorf am Neckar. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.07.2011 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Presseservice- und Vertriebs-GmbH", Oberndorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 480757) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Briefbote Südwest GmbH, Oberndorf am Neckar (Kirchtorstr. 14, 78727 Oberndorf am Neckar). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Rebmann, Richard, Oberndorf am Neckar, * ‒.‒.‒‒. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Ketterer, Jürgen, Tennenbronn, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Briefbote Südwest GmbH, Oberndorf am Neckar (Kirchtorstr. 14, 78727 Oberndorf am Neckar). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "LOMAIL GmbH", Althengstett (Amtsgericht Stuttgart HRB 331743) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.