Brigitta und Hermann Reinert Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Kirchheim unter Teck, Johann-Sebastian-Bach-Str. 1, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 18.09.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Brigitta und Hermann Reinert Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Kirchheim unter Teck, Johann-Sebastian-Bach-Str. 1, 73230 Kirchheim unter Teck. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Johann-Sebastian-Bach-Str. 1, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2012 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hermann Reinert Fondsverwaltung GmbH & Co. KG", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRA 231245) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.