HRA 18958: Augenoptik Kotzenberg OHG, Inh. Michaela Reichardt und Susanne Kunert, Wülfrath, Wilhelmstraße 153, 42489 Wülfrath. Nach FIrmenänderung nunmehr: Brillonette Reichardt und Kunert oHG.
Augenoptik Kotzenberg OHG, Inhaber Michaela Reichardt und Susanne Müller, Wülfrath, Wilhelmstraße 153, 42489 Wülfrath. Nach Firmenänderung nunmehr: Augenoptik Kotzenberg OHG, Inh. Michaela Reichardt und Susanne Kunert. Nach Namensänderung aufgrund Eheschließung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Kunert, Susanne, Wülfrath, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Augenoptik Kotzenberg OHG, Inhaber Michaela Belen und Susanne Müller, Wülfrath, Wilhelmstraße 153, 42489 Wülfrath.Nach Firmenänderung nunmehr: Augenoptik Kotzenberg OHG, Inhaber Michaela Reichardt und Susanne Müller. Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 153, 42489 Wülfrath.
Augenoptik Kotzenberg OHG, Inhaber Michaela Belen und Susanne Müller, Wülfrath, (Wilhelmstraße 153, 42489 Wülfrath).Nach Namensänderung auf Grund Eheschließung nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Reichardt, Michaela, geb. Belen, Solingen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Augenoptiker Karl Eduard Kotzenberg Inh. Karin Meier., Wülfrath (Wilhelmstraße 153, 42489 Wülfrath, Führung eines Augenoptik-Fachgeschäftes zur Anpassung von Brillen und Kontaktlinsen sowie der Verkauf von im Zusammenhang stehender Handelsware.). Offene Handelsgesellschaft. Nach Änderung der Rechtsform und des Firmennamens nunmehr: Augenoptik Kotzenberg OHG, Inhaber Michaela Belen und Susanne Müller. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ausgeschieden als Inhaber: Meier, Karin, geb. Kotzenberg, Wülfrath, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Belen, Michaela, Solingen, * ‒.‒.‒‒; Müller, Susanne, Wülfrath, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch die Erwerber ausgeschlossen worden.