Brinker GmbH, Karosserie-Fachbetrieb und Fahrzeugbau, Geldern (Marktweg 27, 47608 Geldern). Die Verschmelzung ist am 19.10.2005 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma eingetragen worden (HRA 2814 Amtsgericht Kleve).
Brinker GmbH, Karosserie-Fachbetrieb und Fahrzeugbau, Geldern (Marktweg 27, 47608 Geldern). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren AlleingesellschafterHarry Paul Friedrich Brinker, Kerken, geb. ‒.‒.‒‒ übertragen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Sitz in Geldern fortführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.