Brinkhege Isoliertechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Georgsmarienhütte (Oeseder Straße 8, 49124 Georgsmarienhütte). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BVG Brinkhege Verwaltungs- und Geschäftsführungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Osnabrück HRB 110375) am 25.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Brinkhege Isoliertechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Georgsmarienhütte (Oeseder Straße 8, 49124 Georgsmarienhütte). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2012 mit der Firma BVG Brinkhege Verwaltungs- und Geschäftsführungsgesellschaft mbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRB 110375) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Brinkhege Isoliertechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Georgsmarienhütte, (Oeseder Straße 8, 49124 Georgsmarienhütte).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2008 mit der Kalksandsteinwerk Cottbus Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRB 200615) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Brinkhege Isoliertechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Georgsmarienhütte (Oeseder Straße 8, 49124 Georgsmarienhütte). Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR auf 283.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Kalksandsteinwerk Cottbus Beteiligungsgesellschaft mbH in Georgsmarienhütte (AG Osnabrück HRB 200615) beschlossen.
Brinkhege Isoliertechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Georgsmarienhütte (Oeseder Straße 8, 49124 Georgsmarienhütte). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 und der jeweiligen Gesellschafterversammlung des jeweils übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2007 mit der AB Logistische Dienstleistungen und Montage Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (AG Osnabrück HRB 200508), mit der BWA Betonwerk Achim Beteiligungsgesellschaft mbH in Achim (AG Walsrode HRB 120582), mit der BBD Brinkhege Baudienstleistungen Verwaltungsgesellschaft m.b.H. in Georgsmarienhütte (AG Osnabrück HRB 110431), mit der BFS Beton-Fertigteilwerk Schwerin Verwaltungs-GmbH in Schwerin (AG Schwerin HRB 3254), mit der BWK Betonwerk Kamenz Beteiligungsgesellschaft mbH in Kamenz (AG Dresden HRB 5664), mit der BWV Betonwerk Velten Beteiligungsgesellschaft mbH in Velten (AG Neuruppin HRB 6806 NP), mit der BWM Betonwerk Magdeburg Beteiligungsgesellschaft mbH in Magdeburg (AG Stendal HRB 109692), mit der BWE Betonwerk Eisenhüttenstadt Beteiligungsgesellschaft mbH in Eisenhüttenstadt (AG Frankfurt-Oder HRB 4580) und mit der BWL Betonwerke Ludwigslust-Schwerin VerwaltungsgesellschaftmbH in Ludwigslust (AG Schwerin, HRB 8316) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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