Brinkhof Personaldienste GmbH, Köln, Friesenplatz 17, 50672 Köln.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2009 mit der BRINKHOF Personalservice GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 15409) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Brinkhof Personaldienste GmbH, Köln, Friesenplatz 17, 50672 Köln.Nicht mehr Geschäftsführer: Hartel, Udo, Köln, * ‒.‒.‒‒.
Brinkhof Personaldienste GmbH, Köln, Friesenplatz 17, 50672 Köln.Geschäftsanschrift: Friesenplatz 17, 50672 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Brunsveld, Gerrit Gerhardus Matheus, Epe / Niederlande, * ‒.‒.‒‒; Merkert, Gert-Rüdiger, Erfurt, * ‒.‒.‒‒.
Brinkhof Personaldienste GmbH, Köln, (Friesenplatz 17, 50672 Köln).Bestellt als Geschäftsführer: Hemmers, Jörg, Issum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Brinkhof Gruppe APL Personalservice GmbH, Köln, (Friesenplatz 17, 50672 Köln).Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Brinkhof Personaldienste GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2008 mit der Altempo GmbH mit Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8342) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen