HRB 205441:Brinkmann Malereibetrieb GmbH, Hannover, Bernstraße 14, 30175 Hannover.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hans-Georg Siebrecht Malereibetrieb GmbH am 02.04.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 205441:Brinkmann Malereibetrieb GmbH, Hannover, Bernstraße 14, 30175 Hannover.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.12.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.12.2014 mit der Hans-Georg Siebrecht Malereibetrieb GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 16284 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 205441:Brinkmann Malereibetrieb GmbH, Hannover, Bernstraße 14, 30175 Hannover.Nicht mehr Geschäftsführer: Heuer, Maik, Burgdorf, * ‒.‒.‒‒.
Brinkmann Malereibetrieb GmbH, Hannover, Bernstraße 14, 30175 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2012 mit der Dasenbrook GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 121342) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Brinkmann Malereibetrieb GmbH, Hannover, Bernstraße 14, 30175 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2012 mit der Klaus Schulz Malermeister GmbH mit Sitz in Oststeinbek (Amtsgericht Lübeck, HRB 11803 HL) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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