HRB 104917 B: Brioen Real Estate GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 6, 10789 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 104917 B: Brioen Real Estate GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 6, 10789 Berlin. Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich vertreten. Änderung zu Nr. 3: nunmehr; Liquidator: Aldámiz-Echevarria del Palacio, Ignacio; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 ist die Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2018 aufgelöst.
HRB 104917 B: Brioen Real Estate GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 6, 10789 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Tauentzienstraße 6, 10789 Berlin
HRB 104917 B: Brioen Real Estate GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 207 / 208, 10719 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 207 / 208, 10719 Berlin
Brioen Real Estate GmbH, Berlin, Friedrichstraße 94, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2013 und der jeweiligen Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die ELB REAL ESTATE GMBH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 109461 b), die HAS REAL ESTATE GMBH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 107991 b), die DES REAL ESTATE GMBH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 108414 b) und die Hauptstadtsee 695. VV GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 108913 b) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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