HRB 715166: Britsch Anlagentechnik GmbH, Renchen, Hornisgrindestraße 1, 77871 Renchen. Bestellt als Geschäftsführer: Haag, Frederik Sebastian, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒.
HRB 715166: Britsch Anlagentechnik GmbH, Renchen, Hornisgrindestraße 1, 77871 Renchen. Bestellt als Geschäftsführer: Britsch, Johannes Karl Wolfgang, Oberkirch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 715166: Britsch Anlagentechnik GmbH, Renchen, Hornisgrindestraße 1, 77871 Renchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2016. Geschäftsanschrift: Hornisgrindestraße 1, 77871 Renchen. Gegenstand: Der Anlagenbau und Rohrleitungsbau mit Service, Reparaturen, Entwicklung und Konstruktion. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Britsch, Angelika Ulla, geb. Wimmer, Oberkirch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Britsch, Angelika Ulla, geb. Wimmer, Oberkirch, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "Britsch Anlagentechnik e.K., Inh. Angelika Britsch", Renchen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 704681) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.08.2016. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.