HRB 712806: Britz Schmiertechnik GmbH, Hohberg, Am Nussbuckel 22, 77749 Hohberg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 Abs. 1 (Firma), § 1 Abs. 2 (Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Britz GmbH. Sitz verlegt; nun: Friesenheim. Neue Geschäftsanschrift: Am Mittelbach 12, 77948 Friesenheim. Gegenstand geändert; nun: Der Handel mit Schmierstoffen, technischem Zubehör sowie Hygieneartikeln.
HRB 712806:Britz Schmiertechnik GmbH, Hohberg, Am Nussbuckel 22, 77749 Hohberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2015. Geschäftsanschrift: Am Nussbuckel 22, 77749 Hohberg. Gegenstand: Der Handel mit Schmierstoffen und technischem Zubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Britz, Andreas Dieter, Hohberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Britz, Andreas Dieter, Hohberg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Britz Schmiertechnik e.K., Inhaber Andreas Britz", Hohberg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 704072) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 05.03.2015. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.