HRB 215609: Brock GmbH, Quakenbrück, An der Wrau 5, 49610 Quakenbrück. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.03.2022 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 215609: Brock GmbH, Quakenbrück, An der Wrau 5, 49610 Quakenbrück. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Rolf Brock e.K. (Amtsgericht Osnabrück HRA 207502) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile) (Höhe und Einteilung des Stammkapitals) beschlossen. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2021 mit Ergänzung vom 21.01.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021/ 21.01.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2021 Teile des Vermögens der Rolf Brock e.K. mit Sitz in Quakenbrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 207502) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 215609: Brock GmbH, Quakenbrück, An der Wrau 5, 49610 Quakenbrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2020. Geschäftsanschrift: An der Wrau 5, 49610 Quakenbrück. Gegenstand: der Vertrieb und die Errichtung von Agrar- und Industriebauten sowie der Vertrieb von Agrar- und Industrietechnik sowie der Erwerb, der Bau, die Verpachtung bzw. die Vermietung und die Verwaltung von Gebäuden und Immobilien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brock, Rolf, Quakenbrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.