HRB 111114:Brockmann & Partner GmbH, Vechta-Langförden, Pastor-Meistermann-Str. 5a, 49377 Vechta-Langförden.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden H & V Beteiligungs- und Marketinggesellschaft mit beschränkter Haftung am 02.03.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 111114:Brockmann & Partner GmbH, Vechta-Langförden, Pastor-Meistermann-Str. 5a, 49377 Vechta-Langförden.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.02.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.02.2015 mit der H & V Beteiligungs- und Marketinggesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Vechta (Amtsgericht Oldenburg HRB 110626) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 111114:Brockmann & Partner GmbH, Vechta-Langförden, Pastor-Meistermann-Str. 5a, 49377 Vechta-Langförden.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.02.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.02.2015 mit der B + M Beteiligungs- und Marketinggesellschaft mbH mit Sitz in Vechta-Langförden (Amtsgericht Oldenburg HRB 110481) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Brockmann & Partner GmbH, Vechta-Langförden, Pastor-Meistermann-Str. 5a, 49377 Vechta-Langförden. Die Gesellschafterversammlung hat am 11.10.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 51.000) auf Euro umzustellen, es dann von EUR 26.075,89 um EUR 924,11 auf EUR 27.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Gesellschaftskapital) zu ändern. Geschäftsanschrift: Pastor-Meistermann-Str. 5a, 49377 Vechta-Langförden. 27.000,00 EUR. Prokura erloschen: Harting, Otto, Vechta. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Brockmann, Agnes, Vechta, * ‒.‒.‒‒.