Brot-Steinbrink Emil Steinbrink GmbH. & Co. KG., Wuppertal, (Otto-Hahn-Str. 17, 42369 Wuppertal).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Steinbrink Grundbesitz GmbH & Co. KG am 22.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Brot-Steinbrink Emil Steinbrink GmbH. & Co. KG., Wuppertal, (Otto-Hahn-Str. 17, 42369 Wuppertal).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der Steinbrink Grundbesitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 21854) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Brot-Steinbrink Emil Steinbrink GmbH. & Co. KG., Wuppertal (Otto-Hahn-Str. 17, 42369 Wuppertal). Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.