Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
b)
Gemäß § 13 a HGB von Amts wegen
eingetragen:
Ausländische Zweigniederlassung:
Brother International GmbH
Zweigniederlassung Österreich, 1120
Wien/Österreich (Österreichisches
Firmenbuch, 344847-001)
EUID: ATBRA.344847-001
Geschäftsanschrift:
Am Euro Platz 2/2M1, 1120
Wien/Österreich |
|
|
|
|
a)
16.07.2024
Nagel
b)
Fall 13 |
HRB 82723: Brother International GmbH, Bad Vilbel, Im Rosengarten 14, 61118 Bad Vilbel. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Konrad-Adenauer-Allee 1-11, 61118 Bad Vilbel.
HRB 82723: Brother International GmbH, Bad Vilbel, Im Rosengarten 14, 61118 Bad Vilbel. Prokura erloschen: Kuhn, Rosemarie, Karben, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Meincke, John, Rödermark, * ‒.‒.‒‒.
HRB 82723:Brother International GmbH, Bad Vilbel, Im Rosengarten 14, 61118 Bad Vilbel.Nicht mehr Geschäftsführer: Harbich, Lothar, Elz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kohlstrung, Matthias, Rodgau-Jügesheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Brother International GmbH, Bad Vilbel, Im Rosengarten 14, 61118 Bad Vilbel.Geschäftsanschrift: Im Rosengarten 14, 61118 Bad Vilbel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Brother International GmbH mit Sitz in Wien / Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, FN 330604 h) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des übernehmenden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen