HRB 9116: networker, IT-Group GmbH, Kronberg im Taunus, Eschborner Straße 4, 61476 Kronberg im Taunus. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Königstein im Taunus beschlossen. Neue Firma: Brovewa IT-Group GmbH. Neuer Sitz: Königstein im Taunus. Geschäftsanschrift: Höhenblick 5 c, 61462 Königstein im Taunus.
HRB 9116: networker, IT-Group GmbH, Kronberg im Taunus, Eschborner Straße 4, 61476 Kronberg im Taunus. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2011, zuletzt geändert am 05.05.2015.
HRB 9116: networker, IT-Group GmbH, Kronberg im Taunus, Eschborner Straße 4, 61476 Kronberg im Taunus. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2011. Geschäftsanschrift: Eschborner Straße 4, 61476 Kronberg im Taunus. Gegenstand: IT-Consulting einschließlich Organisations- und Strategieberatung; Übernahme von Operations, Transition und Service Design; Übernahme von Projektmanagementaufgaben im gesamten IT-Bereich; Durchführung von EDV- und Softskill-Schulungen; Entwicklung und Vertrieb von Software und Datenbanken; Entwicklung von E-Learning-Plattformen; sowie alle damit zusammen hängenden Dienstleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Brox, Thomas, Königstein im Taunus, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der networker, IT-Group AG mit dem Sitz in Kronberg im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 8341). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.