Bruker Nano GmbH, Herzogenrath, (Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bruker AXS Microanalysis GmbH am 05.06.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bruker Nano GmbH, Herzogenrath, (Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.04.2009 mit der Bruker AXS Microanalysis GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg; HRB 99662 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SURFACE IMAGING SYSTEMS (S.I.S.) Rastersonden- und Sensormeßtechnik GmbH, Herzogenrath, (Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath).Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma), § 5 Absatz 2 und 3 (Geschäftsführung, Vertretung), § 7 Abs. 3 (Gesellschafterbeschlüsse) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. § 6 Absatz 3 und 4 (Gesellschafterversammlung) sind ersatzlos entfallen,und der bisherige Absatz 5 ist zum neuen Absatz 3 geworden. §§ 8 bis 11 und 13 sind ersatzlos entfallen. Der bisherige § 12 (Jahresabschluss) ist neuer § 8 und Absatz 3 neu gefasst worden. § 14 (Bekanntmachung) ist neu gefasst und jetzt § 9. § 15 (Schlussbestimmungen) ist jetzt § 10, Abs. 1, 2 und 4 sind ersatzlos entfallen und der bisherige Abs. 3 ist jetzt Absatz 1. Neue Firma: Bruker Nano GmbH. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Dr. Fuß, Hans Achim, Herzogenrath, * ‒.‒.‒‒; Dr. Saurenbach, Frank, Aachen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.