Brune Vermögensverwaltung GmbH & Co. Selbecker Straße KG, Düsseldorf, (Kanzlerstr. 4, 40479 Düsseldorf).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Brune Vermögensverwaltung GmbH & Co. Prinzenpark KG, nach Firmenänderung nunmehr: Brune Real Estate Management GmbH & Co. KG am 02.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Brune Vermögensverwaltung GmbH & Co. Selbecker Straße KG, Düsseldorf, (Kanzlerstr. 4, 40472 Düsseldorf).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Brune Vermögensverwaltung GmbH & Co. Prinzenpark KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 12307) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.