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Brunner GmbH Innovative Werkzeug- u. Zerspanungstechnik, Mülheim (HRB 15633) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Heinrich-Bertrand-Höhe 10
45472 Mülheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 15633
Amtsgericht: Duisburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Brunner GmbH Innovative Werkzeug- u. Zerspanungstechnik aus Mülheim war im Handelsregister Duisburg unter der Nummer HRB 15633 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Brunner GmbH Innovative Werkzeug- u. Zerspanungstechnik ihren Standort nicht geändert. Die Brunner GmbH Innovative Werkzeug- u. Zerspanungstechnik wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 24.08.2009
Löschung

Brunner GmbH Innovative Werkzeug- u. Zerspanungstechnik, Mülheim an der Ruhr, Heinrich-Bertrand-Höhe 10, 45472 Mülheim an der Ruhr.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TOOLOGIC GmbH am 17.08.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 14.08.2009
Veränderung

Brunner GmbH Innovative Werkzeug- u. Zerspanungstechnik, Mülheim an der Ruhr, Heinrich-Bertrand-Höhe 10, 45472 Mülheim an der Ruhr.Geschäftsanschrift: Heinrich-Bertrand-Höhe 10, 45472 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der TOOLOGIC GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 21001) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

24.08.2009
Registervorgang

Löschung 19.08.2009