Brunner Immobilienanlagen GmbH & Co. KG, Weiden i.d.OPf., Am Orthegelmühlbach 4, 92637 Weiden i.d.OPf..Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2009 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "BS Grundbesitz GmbH" mit dem Sitz in Weiden (Amtsgericht Weiden i.d.OPf. HRB 3529) beschlossen. Der Formwechsel wurde am 14.07.2009 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Brunner Immobilienanlagen KG, Weiden i.d.OPf. (Am Orthegelmühlbach 4, 92637 Weiden i.d.Opf.). Brunner Immobilienanlagen GmbH & Co. KG. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Brunner Immobilien GmbH, Weiden i.d.Opf. (Weiden i.d.Opf. HRB 2285), einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Brunner, Stefan, Weiden i.d.OPf, * ‒.‒.‒‒.
Brunner Immobilienanlagen KG, Weiden i.d.OPf. (Am Orthegelmühlbach 4, 92637 Weiden i.d.OPf.). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 12.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag das von dem Einzelkaufmann Stefan Brunner, Weiden i.d.OPf., * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Stefan Brunner e.K. mit dem Sitz in Weiden i.d.OPf. (Amtsgericht Weiden i.d.OPf. HRA 2066) betriebene Unternehmen übernommen.Die Ausgliederung wurde am 25.08.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Weiden i.d.OPf. HRA 2066). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.