HRB 711854: Bruno Kaiser Immobiliengesellschaft mbH, Bernau im Schwarzwald, Gässle 7, 79872 Bernau im Schwarzwald. Nicht mehr Geschäftsführer: Wiesler, Andreas, Wieden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Baur, Hubert, Bernau im Schwarzwald, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 711854:Bruno Kaiser Immobiliengesellschaft mbH, Bernau im Schwarzwald, Gässle 7, 79872 Bernau im Schwarzwald.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2014. Geschäftsanschrift: Gässle 7, 79872 Bernau im Schwarzwald. Gegenstand: Die Entwicklung, Realisierung, Errichtung und Renovierung von Gebäuden und zu diesem Zweck der Kauf und Verkauf von Grundstücken, Immobilien, grundstücksgleichen Rechten, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnungen, die Durchführung von Baumaßnahmen, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung solcher Vorhaben, die Vermittlung von derartigen Geschäften, sowie die Erbringung und/oder Vermittlung von sämtlichen damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Wiesler, Andreas, Wieden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des operativen Teilbetriebes "Bauträgertätigkeit" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Holzbau Bruno Kaiser GmbH", zukünftig "'Bruno Kaiser Vermögens- und Verwaltungsgesellschaft mbH", Bernau im Schwarzwald (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 704709) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 07.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2014. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.