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a)
Brustring der Herzen - Die VfB-Stiftung
gemeinnützige GmbH
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Mercedesstraße 109, 70327 Stuttgart
c)
Die Förderung von Sport, Bildung und
Erziehung, Gesundheit, Umwelt- und
Klimaschutz, Wohlfahrtswesen,
Bürgerschaftlichem Engagement zugunsten
gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
Daneben verfolgt die Gesellschaft
mildtätige Zwecke durch selbstlose
Unterstützung von Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf die Hilfe anderer
angewiesen sind oder die hilfebedürftig im
Sinne des § 53 Nr. 2 AO sind.
Die Förderung des Sports wird
insbesondere verwirklicht durch die
Entwicklung und Durchführung von
Projekten und Maßnahmen, in der Region
als auch international, zur sportlichen
Befähigung von Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen (zum Beispiel durch
regelmäßige inklusive und integrative
Fußballtraining- und Bewegungsangebote
sowie durch kombinierte Angebote für
Fußball und Bildung).
Die Förderung von Bildung und Erziehung
wird insbesondere verwirklicht durch die
Durchführung
von Projekten und Maßnahmen in Baden-
Württemberg an Bildungseinrichtungen, in
Vereinen, mit
Verbänden und gemeinnützigen
Institutionen (beispielsweise durch
Workshops für Schulklassen in
den Themengebieten
Demokratieerziehung, Gewaltprävention
und Integration).
Die Förderung der Gesundheit wird
insbesondere verwirklicht durch die
Durchführung von Projekten
und Maßnahmen, beispielsweise durch die
Förderung von Angeboten zur gesunden
Ernährung an
Kindertageseinrichtungen in Baden-
Württemberg sowie durch Sensibilisierung
für und Unterstützung bei
Gesundheitsthemen wie zum Beispiel dem
Kampf gegen Blutkrebs und der
Unterstützung von Menschen mit kognitiven
Einschränkungen (Demenz).
Die Förderung von Umwelt- und
Klimaschutz wird insbesondere verwirklicht
durch die Durchführung
von Projekten und Maßnahmen, durch
regionale und internationale Angebote zur
Sensibilisierung
von Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen für Umwelt- und Klimaschutz
(zum Beispiel Fußball- und
Naturschutzcamps, Biodiversitäts-
Lehrpfade sowie die Durchführung von
Clean Up Days).
Die Förderung des Wohlfahrtswesens wird
insbesondere verwirklicht durch die
Durchführung von
Projekten und Maßnahmen zur Einbindung
hilfsbedürftiger, körperlich oder geistig
beeinträchtigter
Menschen (zum Beispiel durch
regelmäßige inklusive Trainingsangebote
für diese Gruppe) und durch die
Kooperation mit gemeinnützigen
Einrichtungen, deren Angebote sich an
diese Zielgruppe richten (beispielsweise die
Vesperkirche Stuttgart und Schwäbische
Tafel e.V.).
Die Satzungszwecke werden zudem
verwirklicht durch
- Trägerschaft, Durchführung oder
Unterstützung von Veranstaltungen sowie
Studien, Preisverleihungen und
Kooperationen mit anderen gemeinnützigen
Organisationen zu Themen,
die mit den genannten Zwecken in
unmittelbarem Zusammenhang stehen und
- Aktivitäten zur Beschaffung von Mitteln
und Spenden zur Erfüllung des
Satzungszwecks wie
zum Beispiel Spendenveranstaltungen,
CharityTombolaaktionen/- und auktionen,
Benefizspiele
und Turniere und
- Unterstützung von Maßnahmen zur
Förderung der Bildung, Gewaltprävention,
Völkerverständigung,
Inklusion und Integration sowie gegen
Rassismus, Antisemitismus und
Drogenmissbrauch
und
- Förderung des Fairplay-Gedankens, der
Chancengleichheit und einer
demokratischen Beteiligungsgesellschaft.
Die Verfolgung der Satzungszwecke darf
auch durch Hilfspersonen im Sinne von §
57 Abs. l S. 2 AO erfolgen. |
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a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Lindenmaier, Steffen, Giengen an der Brenz,
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einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2023. |
a)
08.08.2023
Hetzel |