HRB 11936:Brutsche Steuerberatungsgesellschaft mbH, Dresden, Antonstr. 3 B, 01097 Dresden.Neuer Sitz: Esslingen am Neckar. Geschäftsanschrift: Kiesstr. 8, 73728 Esslingen. Der Sitz ist verlegt nach Esslingen am Neckar (nun Amtsgericht Stuttgart HRB 749003).
HRB 749003:Brutsche Steuerberatungsgesellschaft mbH, Esslingen am Neckar, Kiesstraße 8, 73728 Esslingen am Neckar.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.1995 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 27.01.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) Abs. 2 beschlossen. Der Sitz ist von Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 11936) nach Esslingen am Neckar verlegt. Sitz verlegt; nun: Änderung der Geschäftsanschrift: Kiesstraße 8, 73728 Esslingen am Neckar. Gegenstand: Die für Steurberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Stammkapital: 80.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Brutsche, Friedrich, Esslingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11936:Brutsche Steuerberatungsgesellschaft mbH, Dresden, Antonstr. 3 B, 01097 Dresden.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zeh-Fauser, Marina, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11936:Brutsche Steuerberatungsgesellschaft mbH, Dresden, Antonstr. 3 B, 01097 Dresden.Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2014 hat die Herabsetzung des Stammkapitals in vereinfachter Form um 40.700,00 EUR auf 0,00 EUR und die Erhöhung des Stammkapitals um 80.000,00 EUR auf 80.000,00 EUR sowie die Änderung der §§ 5 (Stammkapital) und 11 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 80.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Neugründung Teile des Vermögens als Ganzes gemäß Spaltungsplan vom 27.01.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag auf die Zeh-Fauser Steuerberatungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 33142) übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister bekanntgemacht worden ist, ist gemäß § 225 AktG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Gesellschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Brutsche Steuerberatungsgesellschaft mbH, Dresden (Antonstr. 3 B, 01097 Dresden). Die BRUTSCHE & PARTNER Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt mit dem Sitz in Esslinden (Amtsgericht Esslingen, PR 17) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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