Brutschin Beteiligungs GmbH, Schopfheim, Scheffelstraße 14, 79650 Schopfheim. Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 8 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art, die Erbringung von Beratungsleistungen an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.03.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Brutschin Consulting GmbH", Schopfheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 670494) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: GmbH