Bußkamp & Becker Verwaltungs GmbH, Südlohn, Lindenstraße 10, 46354 Südlohn. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen. Berichtigend eingetragen: Geschäftsanschrift: Lindenstraße 8, 46354 Südlohn.
Bußkamp & Becker Verwaltungs GmbH, Südlohn, Lindenstraße 10, 46354 Südlohn. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Lindenstraße 10, 46354 Südlohn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.05.2011 mit der Bußkamp & Becker Immobilien Verwaltungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Südlohn (Amtsgericht coesfeld, HRB 4404) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.