HRB 211183: Buchen MobilService GmbH, Merseburg, An den Rohrackern 2, 06217 Merseburg. Die Verschmelzung wurde am 20.07.2016 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Köln HRB 10776).
HRB 211183: Buchen MobilService GmbH, Merseburg, An den Rohrackern 2, 06217 Merseburg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der BUCHEN - ICS, Industrial-Catalyst-Service GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 10776) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Buchen MobilService GmbH, Merseburg, An den Rohrackern 2, 06217 Merseburg. Prokura erloschen: Krämer, Bernhard.
Buchen MobilService GmbH, Merseburg, An den Rohrackern 2, 06217 Merseburg. Bestellt: Geschäftsführer: Kirchvogel, Jörg, Köln, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zachau, Frank, Bochum, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pütz, Thomas, Niederkassel, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Kirchvogel, Jörg, Köln, * ‒.‒.‒‒.
Buchen MobilService GmbH, Merseburg, An den Rohrackern 2, 06217 Merseburg.Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 13.08.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage Teile des Vermögens (Teilbetrieb Waschplatzaktivitäten) auf die Buchen Tank- and TurnaroundService GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 68230) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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