Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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Prokura erloschen:
Pfeiffer, Felix, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.01.2024
Boßler-Büche |
12 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen
Prokuristen:
Pfeiffer, Felix, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒
Grünenwald, Christian, Waldshut-Tiengen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.09.2022
Boßler-Büche |
HRA 471290: Bucher KG, Zimmern ob Rottweil, Römerallee 1, 78658 Zimmern ob Rottweil. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Peter, Adolf Bernhard, Burtenbach, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Gienger, Johannes, Kornwestheim, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Peter, Adolf, Burtenbach, * ‒.‒.‒‒.
HRA 471290: Bucher KG, Zimmern ob Rottweil, Römerallee 1, 78658 Zimmern ob Rottweil. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Gienger, Johannes, Kornwestheim, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Nottelmann, Holger, Weinstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRA 471290: Bucher KG, Zimmern ob Rottweil, Römerallee 1, 78658 Zimmern ob Rottweil. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Immobilienentwicklung Hochrhein GmbH", Zimmern ob Rottweil (Amtsgericht Stuttgart HRB 752616) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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