HRB 27543: Buchhandlung Kiekenap GmbH, Solingen, Grünstraße 19, 42697 Solingen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Düsseldorfer Straße 56, 42697 Solingen.
HRB 27543: Buchhandlung Kiekenap GmbH, Solingen, Grünstraße 19, 42697 Solingen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.08.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 27543: Buchhandlung Kiekenap GmbH, Solingen, Grünstraße 19, 42697 Solingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2016. Geschäftsanschrift: Grünstraße 19, 42697 Solingen. Gegenstand: Der Handel mit Büchern, Medien und Nonbooks. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kiekenap, Brigitte, Solingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Kiekenap, Brigitte, geb. ‒.‒.‒‒, unter der Firma Buchhandlung Kiekenap e.K. in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 24089) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.07.2016. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: