Buchholz und Wördemann Vermögensverwaltung OHG, Königstein im Taunus, Frankfurter Straße 10, 61462 Königstein im Taunus.Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 7597) am 08.01.2010 wirksam geworden.
Buchholz & Wördemann Vermögensverwaltungs-GmbH, Königstein im Taunus, Frankfurter Straße 10, 61462 Königstein im Taunus.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2009. Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 10, 61462 Königstein im Taunus. Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vermögensbeteiligung an anderen Gesellschaften. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Buchholz, Andreas, Königstein im Taunus, * ‒.‒.‒‒; Wördemann, Wolfram, Königstein im Taunus, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Buchholz und Wördemann Vermögensverwaltung OHG mit dem Sitz in Köpnigstein im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA 3338). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.